BAFA erhöht Zuschüsse für die Vor-Ort-Beratung

Mehr Flexibilität für Energieberater und Haus-/Wohnungseigentümer

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat die Förderung von Vor-Ort-Beratungen mit der Richtlinie vom 29. Oktober 2014 stärker an die Bedürfnisse der Praxis angepasst.

Sie erhalten damit einen Zuschuss in Höhe von 60 Prozent der förderfähigen Beratungskosten; maximal 800 Euro bei Ein- und Zweifamilienhäusern und maximal 1.100 Euro bei Wohnhäusern mit mindestens drei Wohneinheiten.

Weiterhin einen Zuschuss in Höhe von 100 Prozent der förderfähigen Beratungskosten für zusätzliche Erläuterung des Energieberatungsberichts in Wohnungseigentümerversammlung oder Beiratssitzung; maximal 500 Euro.

Der Kunde einer Vor-Ort-Beratung hat nach der neuen Richtlinie außerdem eine Wahlmöglichkeit mit Blick auf den Inhalt des Energieberatungsberichts:

Er kann wählen zwischen der Erstellung eines energetischen Sanierungskonzepts für

  • eine Sanierung des Wohngebäudes (zeitlich zusammenhängend) zum KfW-Effizienzhaus (Komplettsanierung) oder
  • eine umfassende energetische Sanierung in Schritten mit aufeinander abgestimmten Einzelmaßnahmen (Sanierungsfahrplan).

Näheres zu den neuen Förderkonditionen entnehmen Sie bitte der Homepage der BAFA.