„Sanierungsfahrplan“ als Option für die Teilerfüllung vom EWärmeG-BW

Wir sind berechtigt zur Erstellung von BAFA-Vor-Ort-Beratungen mit dem individuellen Sanierungsfahrplan als Beratungsinstrument.

Für Bestandsgebäude in Baden-Württemberg wird ein solcher „Sanierungsfahrplan“ als Teilerfüllungsoption (5%) im EWärmeG anerkannt.

Der Sanierungsfahrplan ist ideal kombinierbar mit fast allen anderen Erfüllungsoptionen und hilft bei der Einhaltung der Vorschriften des Wärmegesetzes aus BaWü z.B. bei Tausch der Heizungsanlage.

Mit dem erstellten Sanierungsfahrplan zeigen wir Ihnen als Gebäude-Eigentümer die möglichen Energieeinsparpotentiale auf. Es werden der energetische Ist-Zustand, ein möglicher Alternativ-Zustand sowie die dafür notwendigen Maßnahmen, deren Kosten und die sinnvollste Reihenfolge ermittelt. In der Dokumentation werden mindestens 2 Varianten der Sanierung aufgeführt. Neben allen Bauteilen sowie der Heizungsanlage inkl. der Warmwasseraufbereitung werden auch baukulturelle, finanzielle und persönliche Gegebenheiten berücksichtigt.

Das Förderprogramm „Sanierungsfahrplan Baden-Württemberg“ der L‑Bank wurde durch das baden-württembergische Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft zum Jahreswechsel 2019 für Wohngebäude eingestellt. Die Abrechnung der noch in 2018 beantragten Zuschüsse wird jedoch durchgeführt. Weiterhin gefördert wird allerdings die bundesweite BAFA-Vor-Ort-Beratung, die im EWärmeG vollwertig anerkannt wird.