Information für Interessierte zu Energieberatung / Heizungstausch / Gebäudesanierung

Comment are off

Aktuell wurde die Heizungsförderung im Rahmen der Bundesförderung für energieeffiziente Gebäude (KFW 458) neu aufgelegt. Entsprechend hat auch bei uns die Anzahl der aktuellen Nachfragen zu Erstberatungen, Begleitung bei der Beantragung von Zuschüssen zur Gebäudesanierung usw. wieder deutlich zugenommen.

Bitte berücksichtigen Sie auch, dass die Antragstellung zur Heizungsförderung aktuell nur für selbst genutzte Ein-Familienhäuser möglich ist. Mit einer Antragstellung für weitere Gebäudeformen ist ab Mai 2024 zu rechnen.

Leider werden auch die Antragsverfahren zu Zuschüssen bzw. Krediten der öffentlichen Hand immer aufwändiger und damit jede Projektbegleitung einfach viel umfangreicher als bisher. Details zu den geforderten Nachweisen und Leistungen der Energieeffizienz Experten bzw. Fachunternehmer können Sie den Programmdetails (Punkt 5) entnehmen: Programmdetails .

Berücksichtigen Sie bitte auch, dass Sie nicht einfach Aufträge vergeben dürfen, sondern entsprechend Punkt 2 der Programmdetails hat der Zuwendungsempfänger „Aufträge nur an fachkundige und leistungsfähige Anbieter nach wettbewerblichen Gesichtspunkten zu wirtschaftlichen Bedingungen zu vergeben. Soweit möglich, sind dazu mindestens drei Angebote einzuholen. Verfahren und Ergebnisse sind zu dokumentieren“.

Insofern kommt es bei Anfragen im Moment leider bei uns zu erheblichen Wartezeiten von mehreren Monaten. Wir bedauern das sehr, aber wir legen Wert auf die individuelle Betreuung der laufenden Vorhaben und diese haben bei uns immer Vorrang in der Bearbeitung.

Daher bringen Sie bitte ganz viel Geduld mit, wenn Sie im Moment ein Vorhaben planen. Haben Sie die Zeit, nehmen wir Sie gerne auf die Warteliste / aktuell bei Einzelmaßnahmen Herbst 2024 und bei Komplettsanierungen bzw. Effizienzhäusern Frühjahr 2025. Ansonsten fragen Sie gerne die Kollegen aus der Energieeffizienz Expertenliste an.