KFW kündigt Neuerungen im Programm „Energieeffizient Bauen“ an
Ab 01.04.2016 gelten die folgenden Neuerungen für das KFW-Programm 153:
- Auf Grund der gestiegenen Anforderungen gemäß EnEV 2014 entfällt die KfW-Förderung für den Standard „KfW-Effizienzhaus 70“. Anträge können noch bis zum 31.03.2016(Antragseingangsdatum bei der KfW) gestellt werden.
- Dafür wird – neben den bereits bestehenden Förderstandards KfW-Effizienzhaus 55 und 40 – ein weiterer Standard „KfW-Effizienzhaus 40 Plus“ mit einem attraktiven Tilgungszuschuss angeboten.
- Der Förderhöchstbetrag pro Wohneinheit wird von 50.000 Euro auf 100.000 Euro angehoben.
- Für die 20- und 30-jährigen Kreditlaufzeiten wird eine 20-jährige Zinsbindungsvariante eingeführt.
- Parallel zum Kredit können Sie bei Sanierungen den Zuschuss zur Bauleitung entsprechend dem Programm „Energieeffizient Sanieren“ beantragen.