Neues in 2021 – BEG „Bundesförderung für effiziente Gebäude“

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Mit der neuen „Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)“, als einem Kernelement des nationalen Klimaschutzprogramms 2030, wird die Bundesregierung ab 2021 die bestehenden Programme zur Förderung von Energieeffizienz und Erneuerbaren Energien im Gebäudebereich in einem modernisierten und vereinfachten Förderangebot bündeln. Die BEG besteht aus den drei Teilprogrammen:

  • BEG-WG (Neubau und Komplettsanierung von Wohngebäuden zum Effizienzhaus),
  • BEG-NWG (Neubau und Komplettsanierung von Nichtwohngebäuden zum Effizienzgebäude) und
  • BEG-EM (Sanierung mit Einzelmaßnahmen an Wohn- und Nichtwohngebäuden),

die jeweils in einer Zuschuss- und einer Kreditvariante angeboten werden. Der Start der neuen BEG erfolgt dabei in zwei Stufen:

  • Zum 01.01.2021 startet die Zuschussförderung für Einzelmaßnahmen im Teilprogramm BEG EM durch das BAFA. Gefördert werden Maßnahmen an der Gebäudehülle, der Anlagentechnik, Erneuerbare Energien für Heizungen, Heizungsoptimierung sowie Fachplanung und Baubegleitung im Zusammenhang mit einer Einzelmaßnahme.
    Damit endete am 31.12.2020 die Möglichkeit zur Antragstellung in den Programmen für „Heizen mit erneuerbaren Energien“ (BAFA), Heizungsoptimierung (BAFA) und die Zuschussförderung für Einzelmaßnahmen im Programm „Energieeffizient Bauen und Sanieren – Investitionszuschuss“ (KfW 430).
     
  • Zum 01.07.2021 gehen dann BEG WG und BEG NWG – jeweils als Zuschuss- und Kreditförderung – sowie die Kreditförderung für die Einzelmaßnahmen (BEG EM) bei der KfW an den Start. Damit für den Endkunden keine Förderlücke entsteht, können bis zum 30.06.2021 noch wie gewohnt Anträge bei der KfW im Rahmen der Programme „Energieeffizient Bauen und Sanieren“ für Förderkredite für Neubau und Sanierung zum Effizienzhaus/-gebäude und für Einzelmaßnahmen (KfW 151, 152, 153, 217, 218, 219, 220, 267, 277, 278) sowie für Zuschüsse für Effizienzhaussanierungen (KfW 430) und für die Fachplanung/Baubegleitung zu Maßnahmen dieser Programme (KfW 431) gestellt werden. 

Weitere Informationen zum Nachlesen: BEG Richtlinie oder gerne in persönlicher Beratung bei uns im Büro.