Denken sie bei Dachsanierungen ab 01.01.23 an die PV Pflicht in Baden-Württemberg!
Sie planen eine Dachsanierung? Bitte berücksichtigen Sie bei Ihren Planungen unbedingt, dass die bereits seit dem 01.05.2022 geltende Photovoltaikpflicht für Neubauten im Wohnbereich seit 01.01.2023 auch auf grundlegende Dachsanierungen bei Wohngebäuden ausgedehnt wurde. Da diese Pflicht aktuell nur in Baden-Württemberg besteht, ist sie nicht so bekannt.
Sollten Sie jetzt der Verpflichtung nicht nachkommen, können Sie jederzeit von der zuständigen Baubehörde aufgefordert werden die Maßnahme nachzuholen. Bitte denken Sie also unbedingt daran, denn so sparen Sie zusätzliche Kosten durch erneuten Gerüstbau etc. .
Die Photovoltaikpflicht ist in den Paragrafen 8a bis 8c des Klimaschutzgesetzes Baden-Württemberg (KSG BW) geregelt. Unter den Begriff der „grundlegenden Dachsanierung“ fallen bereits Baumaßnahmen, die eine Erneuerung der Abdichtung oder der Eindeckung eines Daches beinhalten. Ausgenommen sind nur Baumaßnahmen, die ausschließlich zur Behebung kurzfristig eingetretener Schäden vorgenommen werden (zum Beispiel: Sturmschäden).
Weitere Informationen finden Sie auf der FAQ Seite des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft.